Die DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main, Deutschland hat uns
am 16. Mai 2012 folgende Korrektur zu ihrer Stimmrechtsmitteilung gemäß §
21 Abs. 1 WpHG vom 10. Mai 2012 mitgeteilt:

Der Stimmrechtsanteil der DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am
Main, Deutschland, hat am 04. Mai 2012 die Schwellen von 3% und 5% der
Stimmrechte an der Deutschen Lufthansa AG überschritten und betrug zu
diesem Tag 5,71% (26.154.103 Stimmrechte). Davon sind ihr 0,49% (2.270.000
Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG zuzurechnen.

Die Korrektur bezieht sich auf die Überschreitung auch der 3% Schwelle
sowie einer Erhöhung der Gesamtstimmrechtsanzahl aufgrund einer Zurechnung
gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 3 WpHG.