Die Deka Investment GmbH, Frankfurt, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 08. Januar 2010 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutschen Lufthansa AG am 06. Januar 2010 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,0475% (13.955.624 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 0,08% (387.129 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.