Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG einer Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (Korrektur)
Die DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main, Deutschland hat uns am 29. Mai 2012 folgende Korrektur zu ihrer Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom 11. Mai 2012 mitgeteilt:
Der Stimmrechtsanteil der DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main, Deutschland, hat am 07. Mai 2012 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte an der Deutschen Lufthansa AG unterschritten und betrug zu diesem Tag 0,00% (0 Stimmrechte).
Die Korrektur bezieht sich auf die Unterschreitung auch der 3% Schwelle.