Herr Heinz Hermann Thiele, Deutschland, hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 1. Juli 2020 im Zusammenhang mit seinen Mitteilungen vom 2. April 2020 und vom 16. Juni 2020 über Folgendes informiert:

I.

  1. Während der Meldepflichtige am 2. April 2020 nicht beabsichtigte, weitere Stimmrechte an der Deutsche Lufthansa AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, hatte er diese Absicht nach der Einberufung der Hauptversammlung am 3. Juni 2020 angesichts der zu erwartenden Verwässerung geändert und weitere Stimmrechte an der Emittentin erworben.
  2. Im Übrigen sind die Ziele des Erwerbs, wie am 2. April 2020 mitgeteilt, unverändert geblieben.

II.

I. Ziele des Erwerbs:

  1. Der Meldepflichtige strebt mit der Investition ein langfristiges strategisches Engagement bei der Deutsche Lufthansa AG an.
  2. Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der Emittentin durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Auch wenn derzeit keine konkreten Absichten bestehen, behält sich der Meldepflichtige vor, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der Emittentin durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
  3. Der Meldepflichtige strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-, und/oder Aufsichtsorganen der Emittentin an. Auch wenn derzeit keine konkreten Absichten bestehen, behält sich der Meldepflichtige vor, künftig in seiner Eigenschaft als Ankeraktionär gegebenenfalls Einfluss auf die Besetzung des Aufsichtsrats der Emittentin zu nehmen oder auch selbst ein Aufsichtsratsmandat bei der Emittentin anzustreben.
  4. Der Meldepflichtige strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

II. Es wurden ausschließlich Eigenmittel zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte verwendet.