I. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts, Einziehungsrecht

Die ordentliche Hauptversammlung der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft hat am 29. April 2010 beschlossen, die Gesellschaft zu ermächtigen, bis zum 28. April 2015 eigene Aktien bis zu zehn von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Zudem hat die Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder unter Ausschluss des Bezugsrechts zu verschiedenen Zwecken zu verwenden. Die beschlossenen Ermächtigungen gelten nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 16. März 2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 6 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft.  

II. Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals A

Die ordentliche Hauptversammlung der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft hat am 29. April 2010 weiter beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 28. April 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 561.160.092 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital A). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Der Vorstand wurde zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats weitere Einzelheiten der Ausnutzung des genehmigten Kapitals und der Durchführung von Kapitalerhöhungen festzulegen. Die beschlossenen Ermächtigungen gelten nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 16. März 2010 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft.