Die ordentliche Hauptversammlung vom 03. Mai 2011 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von Euro 274.762.543,20 zur Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,60 je auf den Namen lautende Stückaktie zu verwenden.

Die Dividende wird am 04. Mai 2011 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer durch die depotführenden Banken wie folgt ausgezahlt:

Für Namensaktien, die sich in Girosammelverwahrung befinden, wird die Dividende über die Clearstream Banking AG, Frankfurt, auf die bei den Depotbanken geführten Konten der Aktionäre ausgezahlt.

Die Auszahlung für die noch in Urkunden verbrieften Aktien erfolgt gegen Vorlage des Gewinnanteilscheins Nr. 12 bei der Gesellschaftskasse sowie bei der Commerzbank AG mit ihren sämtlichen Niederlassungen.

Bei inländischen Aktionären erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag, wenn sie ihrer Depotbank eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“

des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn gestellt werden.