Die Vergütungsregelung für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 14 der Satzung der Deutschen Lufthansa AG niedergelegt. Sie gilt seit dem Geschäftsjahr 2023 und ist als reine Festvergütung ausgestaltet.

Die ordentliche Hauptversammlung vom 9. Mai 2023 hat die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder in der vorgeschlagenen Neufassung von § 14 der Satzung, einschließlich des Systems, auf dem diese Vergütung basiert, mit einer Mehrheit von 98,27% gebilligt und bestätigt. Gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung erhalten die ordentlichen Mitglieder des Aufsichtsrats für jedes Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von 100 Tsd. EUR. Der Vorsitzende erhält 300 Tsd. EUR, der stellvertretende Vorsitzende 150 Tsd. EUR. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält zusätzlich 100 Tsd. EUR, sonstige Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten zusätzlich 50 Tsd. EUR. Der Vorsitzende des Präsidiums erhält zusätzlich 100 Tsd. EUR, sonstige Mitglieder des Präsidiums 50 Tsd. EUR. Vorsitzende anderer Ausschüsse erhalten zusätzlich 50 Tsd. EUR, sonstige Mitglieder anderer Ausschüsse erhalten zusätzlich 25 Tsd. EUR. Vergütungen für Ausschusstätigkeiten stehen unter dem Vorbehalt, dass der Ausschuss im Geschäftsjahr mindestens einmal getagt hat. Die zusätzliche Vergütung für die Ausschusstätigkeit ist darüber hinaus auf maximal zwei Ausschussvergütungen begrenzt, wobei in diesem Fall die beiden betragsmäßig höchsten Ausschussvergütungen berücksichtigt werden.

Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrats im Laufe eines Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat oder einer mit einer zusätzlichen Vergütung verbundenen Tätigkeit in einem seiner Ausschüsse aus, erhalten sie eine zeitanteilige Vergütung. Die zeitanteilige Vergütung für Ausschusstätigkeiten steht unter dem Vorbehalt, dass der jeweilige Ausschuss bereits mindestens einmal getagt hat.