Die Lufthansa Group erstellt den Konzernabschluss und die Zwischenberichte nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) unter Berücksichtigung der Interpretationen des IFRS Interpretations Committee, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind.

Der gesetzlich vorgeschriebene und für die Dividendenzahlung relevante Einzelabschluss der Deutschen Lufthansa AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 wurde die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn, von der Hauptversammlung 2023 gewählt und vom Aufsichtsrat beauftragt.

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist seit dem Geschäftsjahr 2022 Jörg Bösser. Die Honorare der Prüfer für das Geschäftsjahr 2023 sind im Konzernanhang zusammengestellt. Erläuterung 49, S. 252.

Sollten Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder im Rahmen sogenannter Directors’ Dealings eigene Geschäfte mit Lufthansa Aktien oder mit sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten, insbesondere mit Optionen und Derivaten, vornehmen, werden diese umgehend veröffentlicht, sobald sie die Wertgrenze von 20.000 EUR im Kalenderjahr überschreiten. Dies gilt auch für natürliche und juristische Personen, die in enger Beziehung zum oben genannten Personenkreis stehen.

Eine Übersicht der von den Mitgliedern des Vorstands gehaltenen Lufthansa Aktien steht unter Aktienbesitz der Vorstandsmitglieder zur Verfügung. Der Gesamtbesitz von Aktien, Optionen oder Derivaten aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder überstieg zum 31. Dezember 2023 nicht den Wert von 1 % der ausgegebenen Aktien.

Die Lufthansa Group informiert Aktionäre, Analysten und Öffentlichkeit gleichberechtigt und zeitnah. Nähere Informationen über diesbezügliche Aktivitäten finden sich im Geschäftsbericht in Kapitel Lufthansa Aktie, S. 14 ff. und auf der Internetseite www.lufthansagroup.com/investor-relations.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat auch im Geschäftsjahr 2023 im Rahmen einer Corporate Governance Roadshow Gespräche mit Investoren zu aufsichtsratsspezifischen Themen geführt. Inhaltliche Schwerpunkte waren dabei die personelle Struktur und Arbeitsweise des Aufsichtsrats, anstehende Aufsichtsratswahlen, die Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands sowie Maßnahmen des Unternehmens zur Emissionsreduktion. Insbesondere wurden die Zusammenarbeit des Aufsichtsrats und die durch seine Mitglieder eingebrachten Kompetenzen sowie die Schaffung eines ESG-Ausschusses von Investorenseite gelobt.