Die Vergütungssysteme von Vorstand und Aufsichtsrat stehen im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Entsprechend der aktienrechtlichen Regelungen werden das Vorstandsvergütungssystem bzw. die Aufsichtsratsvergütung bei wesentlichen Änderungen bzw. mindestens alle 4 Jahre der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung der Deutschen Lufthansa AG, abrufbar unter investor-relations.lufthansagroup.com, geregelt. Sie wurde gemäß § 113 Abs. 3 AktG der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Mai 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt und mit einer Mehrheit von 97,6 % gebilligt.

Das aktuell bestehende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands wurde der ordentlichen Hauptversammlung am 5. Mai 2020 gem. § 120a (1) AktG zur Abstimmung vorgelegt und mit einer Mehrheit von 88,2 % gebilligt.

Mit der vollständigen Rückzahlung der Stabilisierungsmaßnahmen bereits im Jahr 2021 und dem im Geschäftsjahr 2022 erfolgten Verkauf der verbleibenden Beteiligung an der Deutschen Lufthansa AG durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) sind dessen Auflagen, unter anderem das Verbot der Zahlung einer variablen Vergütung an den Vorstand, entfallen. Der Aufsichtsrat hat daher in seiner Sitzung am 8. Dezember 2022 entschieden, zu dem von der Hauptversammlung gebilligten Vorstandsvergütungssystem zurückzukehren und den Vorstand wieder über die Erreichung finanzieller und nicht-finanzieller Ziele zu incentivieren. In diesem Zusammenhang hat der Aufsichtsrat den Mitgliedern des Vorstands die mehrjährige Vergütung für den Bemessungszeitraum 2021 bis 2024 sowie die ein- und mehrjährige variable Vergütung für den Bemessungszeitraum 2022 beziehungsweise 2022 bis 2025 zugesagt. Dabei gelten die bereits im Zeitraum der Stabilisierung, jeweils zu Beginn des Bemessungszeitraums vom Aufsichtsrat festgelegten Ziele. Siehe dazu die Ausführungen im Vergütungsbericht, S. 280. Ebenfalls in der Sitzung im Dezember 2022 verabschiedete der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Präsidiums Anpassungen an dem von der Hauptversammlung 2020 gebilligten Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands. Das neue Vergütungssystem für den Vorstand wird der Hauptversammlung am 09. Mai 2023 zur Billigung vorgelegt und soll ab dem 1. Januar 2023 für alle amtierenden Vorstandsmitglieder gelten sowie bei Neubestellungen und Vertragsverlängerungen zur Anwendung kommen. Siehe hierzu die Ausführungen im Vergütungsbericht, S. 280.

Vorstand und Aufsichtsrat sind bei schuldhafter Verletzung ihrer Pflichten der Gesellschaft gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet. Für beide Gremien wurde eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O) abgeschlossen. Für die Mitglieder des Vorstands ist dabei ein den Anforderungen des Aktiengesetzes entsprechender Selbstbehalt vorgesehen.

Der Aufsichtsrat hat außerdem die Möglichkeit, die einjährige und mehrjährige variable Vergütung der Mitglieder des Vorstands in den Fällen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der gesetzlichen Pflichten oder eines Verstoßes gegen unternehmensinterne Richtlinien (Compliance-Malus und -Clawback) oder in den Fällen in denen variable Vergütungsbestandteile, die an das Erreichen bestimmter Ziele geknüpft sind, auf der Grundlage falscher Daten zu Unrecht ausbezahlt wurden (Performance-Clawback), einzubehalten oder zurückzufordern.

Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands bis zum 31.12.2022
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Vergütungsbericht 2022