Nach Art. 19 MAR sind Directors der Deutschen Lufthansa AG dazu verpflichtet, Geschäfte mit Lufthansa Aktien und sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten, insbesondere Derivaten, sowie Emissionszertifikaten zu melden, sobald die Gesamtsumme dieser Geschäfte einen Betrag von 20.000 Euro pro Kalenderjahr überschreitet. Die Meldepflicht obliegt auch natürlichen und juristischen Personen, die in enger Beziehung zu o.g. Personenkreis stehen. Dabei sind die Geschäfte einer jeden Person einzeln zu betrachten.

Directors’ Dealings nach Art. 19 MAR

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