Die Vergütungssysteme von Vorstand und Aufsichtsrat stehen im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Entsprechend der aktienrechtlichen Regelungen werden das Vorstandsvergütungssystem bzw. die Aufsichtsratsvergütung bei wesentlichen Änderungen bzw. mindestens alle vier Jahre der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.
Die aktuelle Vergütung des Aufsichtsrats gilt seit dem Geschäftsjahr 2023 und ist in der Satzung der Deutschen Lufthansa AG geregelt. Die ordentliche Hauptversammlung hat am 9. Mai 2023 die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder in der vorgeschlagenen Neufassung von § 14 der Satzung, einschließlich des Systems, auf dem diese Vergütung basiert, mit einer Mehrheit von 98,27 % gebilligt und bestätigt.
Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Deutschen Lufthansa AG gilt seit dem 1. Januar 2023 und wurde der ordentlichen Hauptversammlung am 9. Mai 2023 gem. § 120a (1) AktG zur Abstimmung vorgelegt und mit einer Mehrheit von 89,47 % gebilligt.
In seiner Sitzung im Dezember 2024 hat der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Präsidiums Anpassungen an dem von der Hauptversammlung 2023 gebilligten Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands beschlossen. Das neue Vergütungssystem für den Vorstand wird der Hauptversammlung am 6. Mai 2025 zur Billigung vorgelegt und soll ab dem 1. Januar 2025 bei Neubestellungen und Vertragsverlängerungen zur Anwendung kommen. Zu den Anpassungen im Einzelnen siehe Vergütungsbericht 2024.
Vorstand und Aufsichtsrat sind bei schuldhafter Verletzung ihrer Pflichten der Gesellschaft gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet. Für beide Gremien wurde eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O) abgeschlossen. Für die Mitglieder des Vorstands ist dabei ein den Anforderungen des Aktiengesetzes entsprechender Selbstbehalt vorgesehen.
Der Aufsichtsrat hat außerdem die Möglichkeit, die einjährige und mehrjährige variable Vergütung der Mitglieder des Vorstands in den Fällen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der gesetzlichen Pflichten oder eines Verstoßes gegen unternehmensinterne Richtlinien (Compliance-Malus und -Clawback) oder in den Fällen in denen variable Vergütungsbestandteile, die an das Erreichen bestimmter Ziele geknüpft sind, auf der Grundlage falscher Daten zu Unrecht ausbezahlt wurden (Performance-Clawback), einzubehalten oder zurückzufordern