Die Deutsche Lufthansa AG hat im Juni 2020 mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Bundesrepublik Deutschland (WSF) und den Regierungen in Belgien, Österreich und der Schweiz Stabilisierungsmaßnahmen vereinbart, um die Folgen der Coronapandemie abzumildern und die Solvenz des Unternehmens zu erhalten.

Das ausgehandelte Stabilisierungspaket beinhaltete Stabilisierungsmaßnahmen und Kredite von insgesamt bis zu 9 Milliarden Euro. Nach der Zustimmung durch Vorstand und Aufsichtsrat stimmten die Aktionär:innen der Gesellschaft im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung am 25. Juni 2020 für die Annahme der Kapitalmaßnahmen und die Beteiligung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds an der Deutschen Lufthansa AG. Das Stabilisierungspaket wurde auch von der Europäischen Kommission genehmigt.

Im Rahmen des Stabilisierungspakets erklärte sich der WSF bereit, Stille Beteiligungen von insgesamt bis zu 5,5 Milliarden Euro in das Vermögen der Deutschen Lufthansa AG zu leisten. Die Gewinnbeteiligung des WSFs berechnete sich als Kupon mit aufsteigender Zinsrate, beginnend mit 4% in den Jahren 2020 und 2021.

4,5 Milliarden Euro der Stillen Beteiligungen wurden im Sinne der Vorschriften des HGB und der IFRS als Eigenkapital eingestuft (Stille Beteiligung I). Weitere 1 Milliarden Euro wurden als Fremdkapital bilanziert (Stille Beteiligung II).

Mit dem Abschluss der Kapitalerhöhung, die im Rahmen des von der Hauptversammlung 2021 beschlossenen Genehmigten Kapitals C durchgeführt und am 11. Oktober 2021 abgeschlossen wurde, hat die Deutsche Lufthansa AG den gezogenen Betrag der Stillen Beteiligung I des WSF in Höhe von 1,5 Milliarden Euro vollständig zurückgezahlt. Die Stille Beteiligung II in Höhe von 1 Milliarde Euro wurde vollständig zurückgezahlt und der nicht in Anspruch genommene Restbetrag der Stillen Beteiligung I in Höhe von rund 3 Milliarden Euro wurde im November 2021 nach weiteren Fortschritten bei der operativen Erholung und erfolgreichen Fremdfinanzierungsmaßnahmen am öffentlichen Markt gekündigt.

Die Stabilisierungsmaßnahmen wurden ursprünglich durch eine syndizierte Kreditfazilität der KfW in Höhe von 1 Milliarde Euro mit einer Laufzeit von drei Jahren ergänzt. Das Unternehmen hatte die Fazilität jedoch bereits im Februar 2021 vorzeitig zurückgezahlt

Die Bundesrepublik Deutschland hat der Deutschen Lufthansa AG per Stimmrechtsmitteilung vom 14. September 2022 mitgeteilt, dass der verbliebene Anteil des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) an den Aktien der Deutschen Lufthansa AG am 13. September 2022 komplett veräußert wurde. Damit enden sämtliche noch verbliebene Auflagen aus den Stabilisierungsmaßnahmen. Nach der erfolgten Beendigung der Stabilisierungsmaßnahmen hat die Deutsche Lufthansa AG zum 10. Oktober 2022 die Zinsrückstände der Hybridanleihe 2015 nachgezahlt.

Als Teil der Stabilisierungsmaßnahmen wurden mit Angela Titzrath und Dr. Michael Kerkloh zwei Sitze im Aufsichtsrat in Abstimmung mit der Bundesregierung besetzt, wovon ein Aufsichtsrat (Dr. Michael Kerkloh) Mitglied des Prüfungsausschusses ist.

In der Schweiz, Österreich und Belgien wurden im Rahmen der Stabilisierung außerdem staatliche Garantien für Kredite in Höhe von insgesamt 2 Milliarden Euro gegeben. Stabilisierungsmaßnahmen von weiteren 0,2 Milliarden Euro beziehen sich auf nicht rückzahlbare Zuschüsse und Gewinnbeteiligungen in Österreich und Belgien.

Swiss International Air Lines (SWISS) hat per Ende Mai 2022 den zu 85% durch den Bund verbürgten Bankkredit noch vor Ende der regulären Laufzeit bis 2025 zurückgeführt. Aufgrund der stabileren pandemischen Lage sowie der positiven Entwicklung der Liquiditätssituation infolge gelockerter Reisebeschränkungen ist SWISS nun in der Lage, sich über die Lufthansa Group am Kapitalmarkt zu finanzieren. Seit Beginn der Kreditlaufzeit hat SWISS nie mehr als die Hälfte des Kredits in Anspruch genommen und insgesamt CHF 60 Mio. an Zinsen und Gebühren bezahlt.

Aufgrund der stark steigenden Nachfrage, einer guten Liquiditätsentwicklung und der finanziellen Unterstützung durch die Lufthansa Group werden sowohl Austrian Airlines als auch Brussels Airlines die verbliebenen staatlichen Stabilisierungsmittel bis Ende des Jahres 2022 vorzeitig zurückzahlen. In Österreich wird Austrian Airlines die noch offenen 210 Millionen Euro des Gesamtkredites tilgen, in Belgien wird Brussels Airlines 290 Millionen Euro zurückzahlen. Damit laufen Ende 2022 sämtliche Stabilisierungsmaßnahmen vorzeitig aus.

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