Entsprechenserklärung der Deutschen Lufthansa AG vom 18. September 2024
Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Lufthansa AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils gültigen Fassung (Kodex) seit der letzten Entsprechenserklärung mit folgender Ausnahme entsprochen wurde und zukünftig mit folgender Ausnahme entsprochen werden soll:
Gemäß Empfehlung C.5 des Kodex soll ein Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien mit vergleichbaren Anforderungen wahrnehmen. Frau Titzrath nimmt aktuell insgesamt vier solcher Aufsichtsratsmandate wahr. Frau Titzrath hat gegenüber der Gesellschaft erklärt, dass ihr für die Wahrnehmung ihrer Aufgabe als Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Lufthansa AG genügend Zeit zur Verfügung steht und sie das Mandat mit der gebotenen Regelmäßigkeit und Sorgfalt wahrnehmen kann. Der Aufsichtsrat teilt diese Einschätzung von Frau Titzrath.