Menschenrechtliche Risiken, Menschenrechtsverletzungen, die Verletzung umweltbezogener Pflichten, Wirtschaftskriminalität und andere illegale Geschäftspraktiken sind in hohem Maße schädigend für die Betroffenen, die Lufthansa Group und die Gesellschaft. Ihr Hinweis kann helfen, Risiken und Fehlverhalten frühzeitig zu entdecken, zu stoppen und Schaden abzuwenden. 

Wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass durch Mitarbeitende oder Führungskräfte der Lufthansa Group, eines Lieferanten oder Sublieferanten Sorgfaltspflichtverletzungen oder Verstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz wie zum Beispiel:

  • Menschenrechtsverletzungen (Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder moderne Sklaverei, Ungleichbehandlung, unzureichende Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Verstöße gegen die Koalitionsfreiheit, Vorenthalten eines angemessenen Lohns, etc.)
  • Verletzungen umweltbezogener Pflichten (insbesondere im Bereich gefährliche Abfälle, Quecksilber oder persistente organische Schadstoffe)
  • Straftaten (wie z.B. Korruption, Betrug, Untreue etc.)
  • Verstöße gegen das Geldwäschegesetz
  • Verstöße gegen das Wettbewerbs-, Kartell- oder Beihilferecht
  • Insiderhandel oder Marktmanipulation
  • Interessenkonflikte
  • Embargo- oder Exportverstöße
  • oder Verstöße gegen Datenschutzvorschriften

begangen werden, nutzen Sie für entsprechende Hinweise bitte unser elektronisches Hinweisgebersystem oder wenden Sie sich an unseren Ombudsmann.

Für Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen oder die Verletzung umweltbezogener Pflichten haben wir darüber hinaus die E-Mail-Adresse humanrights(at)dlh.de eingerichtet. Hinweise auf menschenrechtliche Risiken, Menschenrechtsverletzungen oder die Verletzung umweltbezogener Risiken, werden von der Lufthansa Group nach den Vorschriften der Verfahrensordnung der Lufthansa Group gemäß § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz behandelt.

Elektronisches Hinweisgebersystem

Sie können über unser elektronisches Hinweisgebersystem einfach, sicher und wenn gewünscht auch anonym einen Hinweis geben. Das System ermöglicht Ihnen, dem Lufthansa Group Corporate Compliance Office verschlüsselt und geschützte Nachrichten zu schicken.

Weitere Informationen sowie Zugang zu dem System finden Sie hier.

Ombudsmann

Der Ombudsmann der Lufthansa Group ist ein freiberuflich tätiger Rechtsanwalt, der nicht bei der Lufthansa Group angestellt ist. Als neutrale, unabhängige Anlaufstelle nimmt er Ihre Hinweise telefonisch oder schriftlich entgegen. Auf Wunsch leitet er Ihren Hinweis nur in anonymisierter Form zur Bearbeitung an das Lufthansa Group Corporate Compliance Office weiter.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Informationen zur Bearbeitung von Hinweisen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG):

Zur Abgabe von Hinweisen berechtigt sind sämtliche Personen, die im Zusammenhang mit oder im Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden möchten. Die internen Meldestellen der Lufthansa Group stehen Beschäftigten ebenso wie Externen, z. B. Kunden, Geschäftspartnern oder anderen Personen offen, sofern diese Verstöße in Zusammenhang mit der Lufthansa Group melden wollen.

Das Corporate Compliance Office der Lufthansa Group überprüft den Hinweis hinsichtlich des Anwendungsbereichs des Hinweisgeberschutzgesetzes. Hinweise zu Verstößen, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, werden zur Bearbeitung an den zuständigen Fachbereich weitergegeben. Bei Verstößen im Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes werden die erforderlichen Folgemaßnahmen eingeleitet und die hinweisgebende Person entsprechend informiert (siehe unten „Feedback und Dialog“). Je nach Sachverhalt kann es auch notwendig sein, dass wir zur Klärung eines Vorfalls weitere Fachbereiche hinzuziehen.

Sofern seitens der hinweisgebenden Person eine Kontaktmöglichkeit eingeräumt wurde, erhalten alle hinweisgebenden Personen innerhalb von sieben Tagen nach Abgabe der Meldung eine Bestätigung über den Eingang ihres Hinweises. Während der Aufarbeitung eines Hinweises können sich im Einzelfall Rückfragen ergeben, die auf demselben Kontaktweg an die hinweisgebende Person gestellt werden, sofern gegenüber der hinweisgebenden Person eine Kontaktmöglichkeit besteht. Im Fall von Verstößen innerhalb des Anwendungsbereiches des Hinweisgeberschutzgesetzes erfolgt zudem nach abgeschlossener Bearbeitung des Hinweises, spätestens jedoch vor Ablauf von drei Monaten ab Eingang des Hinweises, eine individuelle Rückmeldung an die hinweisgebende Person zum Status der Aufklärung des Hinweises und zu bis dahin ergriffenen Folgemaßnahmen, soweit gegenüber der hinweisgebenden Person eine Kontaktmöglichkeit besteht.

Die Lufthansa Group bekennt sich zu den gesetzlichen Vorgaben zum Schutz hinweisgebender Personen vor sämtlichen Repressalien und Benachteiligungen, die aufgrund der Meldung drohen könnten (Non-Retaliation Policy). Dazu gehören insbesondere Diskriminierung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Versagung einer Beförderung oder Abgabe einer negativen Beurteilung. Bereits die Androhung oder der Versuch einer solchen Benachteiligung ist untersagt. Verstöße gegen die Non-Retaliation Policy, das Vertraulichkeitsgebot sowie vorsätzliche Behinderungen bei der Abgabe von Hinweisen werden verfolgt und sanktioniert. Dieser Schutz besteht nur dann nicht, wenn die hinweisgebende Person das Hinweisgebersystem nachweislich durch Abgabe falscher Informationen vorsätzlich missbraucht.

Die Lufthansa Group schützt die Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, sowie der sonstigen in einer Meldung genannten Personen in vollem gesetzlichem Umfang. Die Weitergabe von Informationen, die Rückschlüsse auf die hinweisgebende Person zulassen, geschieht grundsätzlich nur mit Einwilligung der hinweisgebenden Person. Ausnahmen hiervon bestehen in den gesetzlich zulässigen Fällen gemäß § 9 HinSchG, beispielsweise in Strafverfahren auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden. Informationen über die Identität von Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, und von sonstigen in der Meldung genannten Personen dürfen darüber hinaus intern an die jeweils zuständige Stelle weitergegeben werden, sofern dies im Rahmen interner Untersuchungen oder für das Ergreifen von Folgemaßnahmen erforderlich ist.

Weitere Informationen sind den jeweiligen Meldekanälen zu entnehmen.

Externe Meldestellen der Behörden

Hinweisgebende Personen können sich auch unmittelbar an die externen Meldestellen des Bundes beim Bundesamt für Justiz, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und beim Bundeskartellamt sowie bei Vorhandensein und entsprechender Zuständigkeit an die externen Meldestellen der Länder wenden. Es ist zu beachten, dass die Untersuchung des Hinweises und die Umsetzung der Vorgaben aus dem Hinweisgeberschutzgesetz in diesem Falle ausschließlich in der Verantwortung der externen Meldestelle liegt. Die Lufthansa Group kann diesbezüglich keinerlei Verantwortung übernehmen oder Schutzmaßnahmen zusichern.