Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen

Die  Lufthansa  Group  verfolgt  einen  umfassenden  Diversity-Ansatz, bei dem Vielfalt im Hinblick auf Geschlecht, Demografie und Internationalität im Sinne einer Durchmischung von Perspektiven und einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit verstanden wird.

Vor dem Hintergrund der Umsetzung des Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst wurden anspruchsvolle Ziele benannt.

Über die gesetzlich geforderte Festlegung von Zielgrößen für den Frauenteil im Vorstand sowie auf den ersten beiden Führungsebenen hinaus haben sich die Gesellschaften der Lufthansa Group eine gemeinsame Zielgröße gesetzt. Zu deren Erreichen trägt jede Gesellschaft unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen ihren Teil bei.

Im Jahr 2016 hat die Lufthansa Group diesbezügliche Zielgrößen mit einer Frist zur Erreichung bis zum 31. Dezember 2021 festgelegt. Für die Deutsche Lufthansa AG wurde der Zielwert für den Vorstand auf 30 % sowie für die Führungsebenen unterhalb des Vorstands auf 20 % für die Führungsebene 1 beziehungsweise 30 % für die Führungsebene 2 festgelegt. Für die Lufthansa Group wurde der Zielwert für die Führungsebene 1 auf 18 % beziehungsweise 24 % für die Führungsebene 2 festgelegt.

Um diese Zielwerte zu erreichen, wurde das konzernweite Angebot zur Talentförderung durch weitere, genderspezifische Maßnahmen und Programme ergänzt.

Die Lufthansa Group wird ihre Anstrengungen weiter intensivieren, um auch in Zukunft ein attraktiver Arbeitgeber zu bleiben, insbesondere mit dem Fokus auf modernen und flexiblen Arbeitsbedingungen und Familienvereinbarkeit sowie einem systematischen Talent-Management. Die Verankerung der Diversity-Ziele in der Führungsverantwortung gehört dabei zum Selbstverständnis der Lufthansa Group. Siehe hierzu auch die Ausführungen im zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht.

Die für  die  Zusammensetzung  des  Aufsichtsrats  geltenden  Vorgaben mit einem Mindestanteil an Frauen und Männern von jeweils  30 Prozent  erfüllt  die  Deutsche  Lufthansa  AG sowohl für die Anteilseigner- als auch für die Arbeitnehmerseite.