Entsprechenserklärung der Deutschen Lufthansa AG vom 3. Dezember 2019

Vorstand und Aufsichtsrat haben mit Wirkung zum 3. Dezember 2019 folgende Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet:

„Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Lufthansa AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils gültigen Fassung (Kodex) seit der letzten Entsprechenserklärung mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und zukünftig mit folgenden Ausnahmen entsprochen werden soll:

Gemäß der Ziff. 4.2.3 Abs. 2 des Kodex soll die Vergütung der Vorstandsmitglieder insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile eine betragsmäßige Höchstgrenze aufweisen. Die Vorstandsverträge begrenzen alle wesentlichen Vergütungselemente der Höhe nach, mithin die fixe Vergütung, die variablen Vergütungsbestandteile und die Versorgungszusage. Die Nebenleistungen werden bei der Deutschen Lufthansa AG dennoch nicht insgesamt von einer betragsmäßigen Höchstgrenze erfasst. Mitgliedern des Vorstands der Deutschen Lufthansa AG sollen insbesondere die privaten Flugreisen, die entsprechend den IATA-Regularien und mit eingeschränktem Buchungsstatus zu Vollzahlern erfolgen, nicht begrenzt werden. Wegen des eingeschränkten Buchungsstatus handelt es sich um eine betragsmäßig geringe Nebenleistung. Die Mitglieder des Vorstands sollen das Hauptprodukt des Unternehmens inklusive des damit verbundenen Austauschs mit den Mitarbeitern und den Kunden an Bord entsprechend internationaler Gepflogenheiten auch privat möglichst vielfältig nutzen können.

Darüber hinaus soll ein Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft gemäß Ziff. 5.4.5 Abs. 1 Satz 2 des Kodex insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien mit vergleichbaren Anforderungen wahrnehmen. Frau Merz nimmt aktuell insgesamt vier entsprechende Mandate wahr. Diese Abweichung ergibt sich aus dem kurzfristigen Eintritt von Frau Merz in den Vorstand der thyssenkrupp AG zum 01.10.2019. Frau Merz hat gegenüber der Deutschen Lufthansa AG erklärt, dass sie alsbald der Ziffer 5.4.5 Abs. 1 Satz 2 des Kodex entsprechen wird.“

Seit dem 1. Januar 2020 umfasst die Maximalvergütung für die Mitglieder des Vorstands auch die privaten Flugreisen, die entsprechend den IATA-Regularien und mit eingeschränktem Buchungsstatus zu Vollzahlern erfolgen. Diese Abweichung entfällt somit ab diesem Zeitpunkt.

Frau Merz wird mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung der Imerys S.A. am 4. Mai 2020 aus dem Aufsichtsrat der Imerys S.A. ausscheiden. Damit nimmt ab diesem Zeitpunkt kein Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Lufthansa AG, welches dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, insgesamt mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien mit vergleichbaren Anforderungen wahr.