Die Lufthansa Group erstellt den Konzernabschluss und die Zwischenberichte nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) unter Berücksichtigung der Interpretationen des IFRS Interpretations Committee, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind.
Der gesetzlich vorgeschriebene und für die Dividendenzahlung relevante Einzelabschluss der Deutschen Lufthansa AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2020 wurde nach Durchführung des gesetzlich vorgesehenen Ausschreibungsverfahrens erstmalig die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, beauftragt. Die für die Prüfung verantwortlichen Wirtschaftsprüfer sind seit dem Geschäftsjahr 2020 Sven Hayn und Siegfried Keller. Die Honorare der Prüfer für das Geschäftsjahr 2020 sind im Konzernanhang zusammengestellt. Erläuterung 48, S. 222.
Sollten Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder im Rahmen sogenannter Directors’ Dealings eigene Geschäfte mit Lufthansa Aktien oder mit sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten, insbesondere mit Optionen und Derivaten, vornehmen, werden diese umgehend veröffentlicht, sobald sie die Wertgrenze von 20.000 EUR (bis 31. Dezember 2020: 5.000 EUR) im Kalenderjahr überschreiten. Dies gilt auch für natürliche und juristische Personen, die in enger Beziehung zum oben genannten Personenkreis stehen. Directors’ Dealings
Eine Übersicht der von den Mitgliedern des Vorstands gehaltenen Lufthansa Aktien steht hier zur Verfügung. Der Gesamtbesitz von Aktien, Optionen oder Derivaten aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder überstieg zum 31. Dezember 2020 nicht den Wert von 1 % der ausgegebenen Aktien. Die Lufthansa Group informiert Aktionäre, Analysten und Öffentlichkeit gleichberechtigt und zeitnah. Nähere Informationen über diesbezügliche Aktivitäten finden sich im Geschäftsbericht in Kapitel Lufthansa Aktie, S. 11 ff. und auf der Internetseite www.lufthansagroup.com/investor-relations.