Entsprechenserklärung der Deutschen Lufthansa AG vom 21. September 2021
Vorstand und Aufsichtsrat haben mit Wirkung zum 21. September 2021 folgende Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet:
„Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Lufthansa AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils gültigen Fassung (Kodex) seit der letzten Entsprechenserklärung mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und zukünftig mit folgenden Ausnahmen entsprochen werden soll:
Gemäß Empfehlung C.5 des Kodex soll ein Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien mit vergleichbaren Anforderungen wahrnehmen. Frau Titzrath, die gemäß dem zwischen dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds und der Deutschen Lufthansa AG abgeschlossenen Rahmenvertrag vom Wirtschaftsstabilisierungsfonds benannt wurde, nimmt aktuell insgesamt drei solcher Aufsichtsratsmandate war. Frau Titzrath hat gegenüber der Gesellschaft erklärt, dass ihr für die Wahrnehmung ihrer Aufgabe als Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Lufthansa AG genügend Zeit zur Verfügung steht und sie das Mandat mit der gebotenen Regelmäßigkeit und Sorgfalt wahrnehmen kann.
Darüber hinaus ergeben sich aufgrund der im Rahmenvertrag zwischen der Deutschen Lufthansa AG und dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds geregelten signifikanten Beschränkungen der Vorstandsvergütung Restriktionen bei der Umsetzung der Empfehlungen zur Vorstandsvergütung in Abschnitt G des Kodex. So dürfen den Vorstandsmitgliedern während der vereinbarten Stabilisierungsmaßnahmen vertragsgemäß insbesondere keine Boni sowie andere variable oder vergleichbare Vergütungsbestandteile gewährt werden. Vorbehaltlich der vertraglichen Beschränkungen der Vorstandsvergütung wird der Aufsichtsrat deren Angemessenheit wegen seiner aktienrechtlichen Vergütungskompetenz in regelmäßigen Abständen überprüfen.“