Entsprechenserklärung der Deutschen Lufthansa AG vom 23. September 2022

Vorstand und Aufsichtsrat haben mit Wirkung zum 23. September 2022 folgende Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet:

„Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Lufthansa AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils gültigen Fassung (Kodex) seit der letzten Entsprechenserklärung mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und zukünftig mit folgenden Ausnahmen entsprochen werden soll:

Gemäß Empfehlung C.5 des Kodex soll ein Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien mit vergleichbaren Anforderungen wahrnehmen. Frau Titzrath nimmt aktuell insgesamt drei solcher Aufsichtsratsmandate war. Frau Titzrath hat gegenüber der Gesellschaft erklärt, dass ihr für die Wahrnehmung ihrer Aufgabe als Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Lufthansa AG genügend Zeit zur Verfügung steht und sie das Mandat mit der gebotenen Regelmäßigkeit und Sorgfalt wahrnehmen kann.

Darüber hinaus haben sich aufgrund der im Rahmenvertrag zwischen der Deutschen Lufthansa AG und dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds geregelten signifikanten Beschränkungen der Vorstandsvergütung Restriktionen bei der Umsetzung der Empfehlungen zur Vorstandsvergütung in Abschnitt G des Kodex ergeben. So durften den Vorstandsmitgliedern während der vereinbarten Stabilisierungsmaßnahmen vertragsgemäß insbesondere keine Boni sowie andere variable oder vergleichbare Vergütungsbestandteile gewährt werden. Mit der Beendigung der Stabilisierungsmaßnahmen am 13. September 2022 gilt das System der Vorstandsvergütung wieder ohne Beschränkungen, so dass den Empfehlungen in Abschnitt G des Kodex wieder entsprochen wird.“