Lufthansa Aktien sind vinkulierte Namensaktien. Jede Aktie verfügt über identische Stimmrechte. Das Luftverkehrsnachweissicherungsgesetz (LuftNaSiG) schreibt bestimmte Eintragungsvoraussetzungen vor. Dies betrifft insbesondere die Angabe der Staatsangehörigkeit bei natürlichen Personen und der Nationalität bei juristischen Personen beziehungsweise die Angabe eines Mehrheitsbesitzes oder einer beherrschenden Beteiligung an ausländischem Eigentum bei Meldepflichtigen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).
Auf der Hauptversammlung können grundsätzlich alle Aktionärinnen und Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, ihr Stimmrecht ausüben. Der elektronische Service für den aktienrechtlichen Anmeldeprozess umfasst die Möglichkeit, auch Stimmrechtsvertreterinnen und-vertreter, Kreditinstitute oder Aktionärsvereinigungen per Internet mit der Ausübung der Stimmrechte zu beauftragen sowie das Stimmrecht per Briefwahl auszuüben. Darüber hinaus haben die Aktionärinnen und Aktionäre auch die Möglichkeit, die Ansprachen des Aufsichtsrats- und des Vorstandsvorsitzenden in der Hauptversammlung per Internet zu verfolgen.
Auch für das Geschäftsjahr 2023 entschied der Vorstand gemäß § 118a AktG in Verbindung mit § 26n Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz die ordentliche Hauptversammlung am 9. Mai 2023 ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder deren Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten und den Aktionärinnen und Aktionären die Stimmrechtsausübung über elektronische Kommunikation sowie Vollmachtserteilung zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wurde jeweils die gesamte Hauptversammlung im Online-Service mit Bild und Ton übertragen. Auch die ordentliche Hauptversammlung am 7. Mai 2024 soll als virtuelle Versammlung abgehalten werden. Aktionärinnen und Aktionäre können die Hauptversammlung auch in diesem Jahr wieder in voller Länge online verfolgen.
Eine Übersicht zu der Aktionärsstruktur der Deutschen Lufthansa AG findet sich unter investor-relations.lufthansagroup.com.