Die Deutsche Lufthansa AG wird über die in Deutschland für Aktiengesellschaften gesetzlich vorgeschriebene Leitungs- und Überwachungsstruktur geführt. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und legt die strategische Ausrichtung fest. Der Aufsichtsrat bestellt, berät und überwacht den Vorstand. Es ist das gemeinsame Ziel von Vorstand und Aufsichtsrat, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Dafür arbeiten sie im Interesse des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen.
Der Aufsichtsrat hat Geschäftsordnungen verabschiedet, in denen die Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Zusammenarbeit beider Organe verbindlich geregelt werden.
Der Vorstand
Vorstandsmitglieder und Geschäftsverteilung
Zum Ende des Geschäftsjahrs 2023 setzte sich der Vorstand der Deutschen Lufthansa AG aus sechs Personen zusammen: Carsten Spohr als Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Lufthansa AG, Christina Foerster, verantwortlich für das Ressort „Markenführung & Nachhaltigkeit“, Harry Hohmeister, verantwortlich für das Ressort „Global Markets & Network“, Detlef Kayser, verantwortlich für das Ressort „Flotte & Technologie“, Michael Niggemann, verantwortlich für das Ressort „Personal & Infrastruktur“ und Arbeitsdirektor, und Remco Steenbergen, verantwortlich für das Ressort „Finanzen“.
In seiner Sitzung am 22. Februar 2024 hat der Aufsichtsrat der Deutschen Lufthansa AG eine weitreichende Umstrukturierung des Vorstands beschlossen. Dabei werden der Vorstand von sechs auf fünf Mitglieder verkleinert und Verantwortungsbereiche neu geordnet. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, S. 39.
Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand und mit Unterstützung des Präsidiums für eine langfristige Nachfolgeplanung. Der Aufsichtsrat beziehungsweise das Präsidium stehen dazu im kontinuierlichen Austausch mit dem Vorstand über geeignete interne Kandidatinnen und Kandidaten. Im Rahmen von Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen sowie den regelmäßig stattfinden Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen haben die Mitglieder des Aufsichtsrats die Möglichkeit, ausgewählte Führungskräfte fachlich und persönlich kennenzulernen. Darüber hinaus evaluieren Präsidium und Aufsichtsrat im Bedarfsfall auch externe Kandidatinnen und Kandidaten. Im Rahmen des Auswahlprozesses berücksichtigt der Aufsichtsrat neben der gesetzlich vorgesehenen Mindestbeteiligung von einer Frau und einem Mann insbesondere die Kriterien des vom Aufsichtsrat für die Zusammensetzung des Vorstands verabschiedeten Diversitätskonzepts. Maßgeblich für die Besetzung einer konkreten Vorstandsposition ist dabei stets das Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.
Mit der Zusammensetzung des Vorstands zum 31. Dezember 2023 erfüllt der sechsköpfige Vorstand nach Einschätzung des Aufsichtsrats die im Diversitätskonzept genannten Ziele. Neben langjährigen Erfahrungen innerhalb der Lufthansa Group bringen die Vorstandsmitglieder umfassende Kenntnisse und Erfahrungen aus unterschiedlichen, auch internationalen Tätigkeiten außerhalb der Lufthansa Group mit. Die unterschiedlichen Berufs-, Bildungs- und Lebenserfahrungen der Vorstandsmitglieder ergänzen sich gegenseitig. Die Altersspanne im Vorstand reicht aktuell von 49 bis 59 Jahren. Der Altersdurchschnitt liegt bei 55 Jahren. Die Lebensläufe der Vorstandsmitglieder sind auf der Internetseite abrufbar.
Arbeitsweise des Vorstands
Die Mitglieder des Vorstands tragen für die gesamte Geschäftsführung gemeinschaftlich Verantwortung und unterrichten sich gegenseitig über alle wesentlichen Vorgänge und Geschäfte. Über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Art oder wesentlicher finanzieller Bedeutung, die durch Gesetz, Satzung oder in der Geschäftsordnung für den Vorstand verbindlich festgelegt sind, entscheidet der Gesamtvorstand. Die Geschäftsordnung enthält hierzu eine Liste einzelner dem Gesamtvorstand obliegender Entscheidungen.
Beschlüsse des Vorstands werden grundsätzlich in Sitzungen getroffen, die gemäß Geschäftsordnung mindestens einmal, in der Regel jedoch zweimal im Monat stattfinden. Der Vorstand fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Vorstand kommt auch außerhalb seiner Sitzungen regelmäßig zusammen, um die Entwicklungen in den Märkten und im weiteren Unternehmensumfeld, wichtige Belange des Unternehmens und anstehende Entscheidungen des Vorstands bereits im Vorfeld zu besprechen und vorzubereiten.
Zur effizienten Steuerung seiner Aufgaben hat der Vorstand einen ständigen Ausschuss eingerichtet. Dieser ist auch mit Personen besetzt, die nicht Mitglieder des Vorstands sind. Er bereitet wesentliche Entscheidungen des Vorstands vor, prüft diese mit Blick auf die im Gremium vertretene Fachexpertise und entscheidet in den ihm zugewiesenen Angelegenheiten bzw. spricht Empfehlungen für den Vorstand aus. Der Ausschuss tagt in der Regel zweimal im Monat im Vorfeld von Vorstandssitzungen.
Der Vorstand erstattet dem paritätisch besetzten Aufsichtsrat regelmäßig Bericht. In den Aufsichtsratssitzungen informiert der Vorstand den Aufsichtsrat mindestens viermal im Jahr über die Geschäftsentwicklung der Lufthansa Group. Der Vorstandsvorsitzende unterrichtet den Aufsichtsratsvorsitzenden und den Aufsichtsrat darüber hinaus über wichtige Vorkommnisse auch zwischen den Sitzungen. Der Vorstand übermittelt dem Aufsichtsrat regelmäßige Berichte über die wesentlichen Geschäftsentwicklungen und die Quartalsberichterstattung des Unternehmens.
Mitglieder des Vorstands und ihre Ressortverantwortlichkeiten
Der Aufsichtsrat
Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Deutschen Lufthansa AG besteht aus 20 Mitgliedern und ist nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes zu gleichen Teilen mit Vertretern der Anteilseigner und Arbeitnehmer besetzt. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG muss sich der Aufsichtsrat insgesamt zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen. Der Gesamterfüllung dieses Mindestanteils wurde sowohl von Seiten der Arbeitnehmervertreter als auch von Seiten der Anteilseignervertreter gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen, so dass der Mindestanteil von Seiten der Anteilseignervertreter und der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat getrennt zu erfüllen ist. Im Aufsichtsrat der Gesellschaft müssen somit sowohl auf Anteilseigner- als auch auf Arbeitnehmerseite jeweils mindestens drei Sitze von Frauen und mindestens drei Sitze von Männern besetzt sein. Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2023 zunächst sowohl auf Anteilseignerseite als auch auf Arbeitnehmerseite jeweils vier Frauen und sechs Männer an. Nach dem Ausscheiden von Miriam Sapiro und der Wahl von Karl Gernandt auf der Hauptversammlung am 9. Mai 2023 gehören dem Aufsichtsrat auf Anteilseignerseite drei Frauen und sieben Männer an. Das Mindestanteilsgebot war damit sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Anteilseignerseite durchgängig erfüllt.
Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung ein umfassendes Anforderungsprofil verabschiedet, welches sowohl das vom Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) geforderte Kompetenzprofil als auch das nach § 289f HGB erforderliche Diversitätskonzept umfasst. In der Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2023 sind die genannten Ziele nach Einschätzung des Aufsichtsrats erfüllt. So ist der Aufsichtsrat insbesondere in seiner Gesamtheit mit dem Sektor Luftverkehr vertraut. Die Mitglieder bringen in ihrer Gesamtheit vielfältige spezifische Fachkenntnisse in die Gremienarbeit ein und verfügen über internationale Erfahrung oder besonderen Sachverstand in einem oder mehreren für das Unternehmen wichtigen Märkten außerhalb Deutschlands. Die Altersspanne im Aufsichtsrat reicht aktuell von 31 bis 72 Jahren. Der Altersdurchschnitt liegt bei 55 Jahren.
Darüber hinaus bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats bei keinem Anteilseignervertreter konkrete Anhaltspunkte für relevante Umstände oder Beziehungen, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen könnten. Insbesondere ist kein Mitglied des Aufsichtsrats ein naher Familienangehöriger eines Vorstandsmitglieds. Ebenso stand und steht – mit der oben genannten Ausnahme – kein Aufsichtsratsmitglied selbst oder ein naher Familienangehöriger direkt oder indirekt in einer geschäftlichen Beziehung zur Deutschen Lufthansa AG oder einem von dieser abhängigen Unternehmen. Mit Karl-Ludwig Kley gehört dem Aufsichtsrat nur ein ehemaliges Mitglied des Vorstands an. Er wurde nach einer siebenjährigen Cooling-Off Periode in den Aufsichtsrat gewählt. Kein Mitglied des Aufsichtsrats übt Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern aus oder steht zu einem solchen in einer persönlichen Beziehung. Kein Aufsichtsratsmitglied ist seit mehr als zwölf Jahren im Amt. Damit sind nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat aktuell alle Vertreter der Anteilseignerseite als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex zu qualifizieren.
Thomas Enders ist seit Dezember 2023 Non-Executive Director im Board of Directors von General Electric Aerospace (GE Aerospace), mit der die Lufthansa Group in einer regelmäßigen Geschäftsbeziehung steht. Insgesamt stellen die Geschäftsbeziehungen mit GE Aerospace gemessen an Konzernumsatz und -ausgaben der Lufthansa Group jedoch nur einen geringen Anteil dar. Gleichzeitig besteht seitens GE Aerospace eine Überschneidung im Geschäft mit der Lufthansa Technik AG in Bezug auf die Triebwerkswartung. Aufgrund des geringen Volumens kann GE Aerospace jedoch in diesem Geschäftsfeld nicht als wesentlicher Wettbewerber der Lufthansa Group eingestuft werden. Vor diesem Hintergrund resultiert nach Einschätzung des Aufsichtsrats hieraus kein wesentlicher Interessenkonflikt in der Person von Herrn Enders, sodass dieser weiterhin als unabhängig eingestuft wird. Nichtsdestotrotz hat Herr Enders erklärt, für den unwahrscheinlichen Fall einer Behandlung wettbewerbsrelevanter Themen im Aufsichtsrat der Deutschen Lufthansa AG nicht an diesem Teil der Sitzung teilzunehmen. Über im Geschäftsjahr tatsächlich aufgetretene Interessenkonflikte berichtet der Aufsichtsrat in seinem Bericht an die Hauptversammlung. Frau Titzrath nimmt neben ihrem Mandat als Vorsitzende des Vorstands der Hamburger Hafen und Logistik AG aktuell insgesamt vier Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften war. Frau Titzrath hat gegenüber der Gesellschaft erklärt, dass ihr für die Wahrnehmung ihrer Aufgabe als Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Lufthansa AG genügend Zeit zur Verfügung steht und sie das Mandat mit der gebotenen Regelmäßigkeit und Sorgfalt wahrnehmen kann. Der Aufsichtsrat teilt diese Einschätzung von Frau Titzrath.
Der Stand der Umsetzung des Anforderungsprofils ist in der folgenden Qualifikationsmatrix dargestellt.
Neue Aufsichtsratsmitglieder erhalten im Rahmen eines detaillierten Onboarding-Programmes einen Überblick zu wesentlichen Themen wie beispielsweise zur Unternehmensstrategie, zur Finanzsteuerung sowie zur Flottenstrategie und zum Netzwerkmanagement. Sie können sich auf Basis dessen mit den Strukturen der Lufthansa Group vertraut machen. In diesem Rahmen finden auch Gespräche mit den Vorstandsmitgliedern statt. Darüber hinaus wird den neuen Aufsichtsratsmitgliedern ein umfassendes Informationspaket zur Verfügung gestellt, das neben der Satzung und den Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat, seine Ausschüsse und den Vorstand das Anforderungsprofil für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie das Diversitätskonzept für den Vorstand sowie Informationen zu kapitalmarktrechtlichen Vorgaben für Aufsichtsratsmitglieder und zur D&O-Versicherung enthält. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt Lufthansa die Mitglieder des Aufsichtsrats ferner bei grundsätzlich eigenverantwortlich wahrzunehmenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Hierzu bietet Lufthansa regelmäßig am Vortag von Aufsichtsratssitzungen themenspezifische Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie weitere Schulungen zu aufsichtsratsspezifischen Themen an. Im Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt drei dieser Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen unter anderem zum Thema Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (ESG) einschließlich Sustainable Aviation Fuels, zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und anderen Lufthansa-spezifischen Themen angeboten. Über im Geschäftsjahr aufgetretene Interessenkonflikte wird im Bericht des Aufsichtsrats informiert. Im Geschäftsjahr 2023 sind keine Interessenkonflikte angezeigt worden.
Arbeit des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand, berät ihn bei der Leitung des Unternehmens und überwacht seine Tätigkeit. Er entscheidet ferner über das System und die Höhe der Vergütung des Vorstands. Die Geschäftsordnung für den Vorstand enthält einen Katalog von Geschäften, für die der Vorstand die vorherige Zustimmung des Aufsichtsrats benötigt. Darunter fallen ab einer bestimmten Wertgrenze zum Beispiel die Aufnahme von Fremdkapital, Investitionen in Flugzeuge und andere Güter des Anlagevermögens, das langfristige Leasing von Flugzeugen, die Gründung von Unternehmen sowie der Erwerb oder die Veräußerung von Unternehmensanteilen. Jährlich genehmigt der Aufsichtsrat darüber hinaus die Strategie des Unternehmens, wesentliche Leistungskennzahlen (KPIs) für das Folgejahr sowie die mittelfristige Finanzplanung des Konzerns.
Die Grundsätze der Zusammenarbeit des Aufsichtsrats sind in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat verankert. Danach tagt der Aufsichtsrat mindestens zweimal im Kalenderhalbjahr. Im Geschäftsjahr 2023 traf der Aufsichtsrat zu insgesamt sechs Sitzungen zusammen. Die Präsenz der Aufsichtsratsmitglieder in den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse betrug im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 98 %. Eine Übersicht der individuellen Sitzungsteilnahmen für das Geschäftsjahr 2023 finden Sie hier. Zur Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen finden darüber hinaus regelmäßig getrennte Vorbereitungstreffen der Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter statt. Der Aufsichtsrat sowie der Prüfungsausschuss tagen regelmäßig auch ohne die Anwesenheit der Mitglieder des Vorstands.
Der Aufsichtsrat befasst sich regelmäßig damit, wie wirksam der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen (Selbstbeurteilung). Dies erfolgt jährlich auf der Basis eines detaillierten Fragebogens. Ergänzend dazu führt der Aufsichtsratsvorsitzende alle zwei Jahre Einzelgespräche mit jedem Mitglied des Aufsichtsrats. Darüber hinaus erfolgt regelmäßig auch ein 360°-Feedback des Vorstands zur Arbeit des Aufsichtsrats. Für das Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats auf der Grundlage eines detaillierten Fragebogens sowie Einzelgesprächen des Aufsichtsratsvorsitzenden mit allen Mitgliedern des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat befasst sich mit den Ergebnissen in seiner Sitzung im März 2024.
Weitere Informationen zur Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2023 können Sie dem Bericht des Aufsichtsrats entnehmen.
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht die Bildung von Ausschüssen des Aufsichtsrats vor. Die für den Aufsichtsrat geltenden Bestimmungen in Bezug auf formale Regelungen gelten entsprechend der Geschäftsordnung auch für die Ausschüsse. Der Prüfungsausschuss hat die innere Ordnung der Ausschusstätigkeit in einer eigenen Geschäftsordnung geregelt, welche dem Aufsichtsrat bei Modifikationen zur Genehmigung vorzulegen ist. Insgesamt bestehen bei der Deutschen Lufthansa AG aktuell fünf Aufsichtsratsausschüsse:
Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte ein paritätisch besetztes Präsidium gebildet, bestehend aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seinem Stellvertreter in jeweils entsprechender Funktion sowie zwei weiteren durch den Aufsichtsrat zu wählenden Mitgliedern des Aufsichtsrats. Das Präsidium bereitet die Aufsichtsratssitzungen vor und gibt dem Aufsichtsrat Beschlussempfehlungen hinsichtlich der Bestellung von Vorstandsmitgliedern, der Ernennung eines Vorstandsvorsitzenden, der Festsetzung der Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder inklusive des Gehalts und Nebenleistungen jeglicher Art und etwaiger Herabsetzungen gemäß § 87 AktG. Das Präsidium ist zuständig für alle sonstigen nicht dem Plenum des Aufsichtsrats vorbehaltenen personellen Angelegenheiten von Vorständen. Es ist ferner zuständig für Verträge mit Aufsichtsratsmitgliedern (inklusive Kreditgewährung) und für die Erteilung der Zustimmung zu Geschäften mit nahestehenden Personen gemäß § 111a ff. AktG. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden den Ausschlag. Das Präsidium tagt in der Regel im Vorfeld von Aufsichtsratssitzungen sowie nach Bedarf. Im Geschäftsjahr 2023 hat das Präsidium insgesamt fünfmal getagt. Im Nachgang wurde regelmäßig über die Diskussionen und Beschlüsse an das Plenum berichtet.
Daneben wird ein ebenfalls paritätisch besetzter sechsköpfiger Prüfungsausschuss gewählt, der im Wesentlichen für die Prüfung der Rechnungslegung (d.h. des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einschließlich der nicht-finanziellen Berichterstattung zur Corporate Social Responsibility, der unterjährigen Finanzinformationen und des Einzelabschlusses nach HGB) und die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des Risikomanagements, des internen Kontrollsystems und des Compliance Management Systems zuständig ist. Dieser erörtert auch die Quartalsberichte vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand. Weitere Themenschwerpunkte sind die erforderliche Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, die Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte und die Honorarvereinbarung sowie die regelmäßige Prüfung der Qualität der Abschlussprüfung. Der Ausschuss gibt dem Aufsichtsrat ferner eine Beschlussempfehlung zum Vorschlag des Abschlussprüfers an die Hauptversammlung sowie zur Feststellung beziehungsweise Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses. Vorsitzender des Prüfungsausschusses ist Harald Krüger. Er ist unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex. Als ehemaliger Vorstandsvorsitzender und langjähriges Mitglied von Prüfungsausschüssen verfügt er über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontroll- und Risikomanagementsystemen und ist mit der Abschlussprüfung vertraut. Mit Carsten Knobel sowie seit dem 8. August 2023 Karl Gernandt gehören dem Prüfungsausschuss darüber hinaus zwei weitere als unabhängige Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG zu qualifizierende Mitglieder an. So verfügen Carsten Knobel aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Finanzvorstand in einem börsennotierten DAX-Konzern sowie Herr Gernandt ebenfalls aufgrund seiner Tätigkeit als Finanzvorstand sowie der langjährigen Mitgliedschaft in diversen Prüfungsausschüssen über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und Kontrollverfahren und sind mit der Abschlussprüfung vertraut. Der Prüfungsausschuss tagt mindestens viermal im Geschäftsjahr. Im Geschäftsjahr 2023 hat der Prüfungsausschuss insgesamt fünfmal, jeweils in Anwesenheit der Abschlussprüfer getagt. Der Prüfungsausschuss berät regelmäßig mit dem Abschlussprüfer auch ohne den Vorstand. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses steht auch außerhalb der Sitzungen in einem regelmäßigen Dialog mit dem Abschlussprüfer, tauscht sich mit diesem über den Fortgang der Prüfung aus und berichtet hierüber dem Ausschuss.
Der Nominierungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern, die aus der Mitte der Anteilseignervertreter gewählt werden. Er schlägt dem Aufsichtsrat im Vorfeld der Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder geeignete Kandidaten vor, die dieser der Hauptversammlung vorschlagen kann. Die Grundlage für den Auswahlprozess des Nominierungsausschusses bildet das vom Aufsichtsrat verabschiedete Anforderungsprofil für Aufsichtsratsmitglieder. Der Ausschuss tagt in der Regel im Zusammenhang mit anstehenden Veränderungen im Aufsichtsrat der Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 2023 hat der Nominierungsausschuss dreimal getagt.
Der Ausschuss für Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance, ESG-Ausschuss) besteht aus vier Mitgliedern und ist paritätisch besetzt. Der ESG-Ausschuss berät den Aufsichtsrat, seine Ausschüsse und den Vorstand in Fragen der nachhaltigen Unternehmensführung sowie der Geschäftstätigkeit des Unternehmens in den ESG-Bereichen. Dazu zählen insbesondere die Vorgehensweise zur Integration von Nachhaltigkeit in die Geschäftsstrategie, die Festlegung von Nachhaltigkeitszielen, die nicht verpflichtende ESG-Berichterstattung sowie die Chancen und Risiken in den ESG-Bereichen. Im Geschäftsjahr 2023 hat der ESG-Ausschuss zweimal getagt.
Der nach § 27 Abs. 3 des Mitbestimmungsgesetzes vorgeschriebene und gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft gebildete Vermittlungsausschuss tritt nur dann zusammen, wenn bei einer Vorstandsbestellung oder einem Widerruf der Bestellung nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit der Stimmen erreicht wird. Gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG hat der Ausschuss dem Aufsichtsrat dann innerhalb eines Monats einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Der Vermittlungsausschuss musste im Geschäftsjahr 2023 nicht einberufen werden.
Mitglieder des Aufsichtsrats und ihre Mandate sowie die Zusammensetzung der Ausschüsse