Deutsche Lufthansa AG bestätigt fortgeschrittene Gespräche mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur konkreten Ausgestaltung eines Stabilisierungspakets
Die Deutsche Lufthansa AG bestätigt, dass das Management aktuell fortgeschrittene Gespräche mit Vertretern des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) der Bundesrepublik Deutschland zu der konkreten Ausgestaltung eines Stabilisierungspakets führt.
Das noch nicht final vereinbarte Konzept sieht Stabilisierungsmaßnahmen im Umfang von bis zu 9 Milliarden Euro vor, davon 3 Milliarden als KfW Darlehen. Daneben wird der WSF eine Stille Einlage leisten. Über eine Kapitalerhöhung zum Nennbetrag je Aktie, gegebenenfalls reduziert nach Kapitalschnitt, unter Ausschluss des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre mit entsprechendem Verwässerungseffekt soll der WSF ferner eine Beteiligung an der Deutsche Lufthansa AG in Höhe von 20% des erhöhten Grundkapitals als Aktien erhalten. Daneben soll mit dem WSF eine Wandelschuldverschreibung vereinbart werden, die ebenfalls zum Nennbetrag im Falle eines öffentlichen Übernahmeangebots eines Dritten in weitere 5% plus eine Aktie umgetauscht werden kann. Die Wandelanleihe ist ohne diese Beschränkung jederzeit frei veräußerbar. Der WSF beabsichtigt, die mit den Aktien verbundenen Stimmrechte insgesamt nur in Ausnahmefällen wie dem Schutz vor einer Übernahme auszuüben.
Über die Kapitalerhöhungen soll eine außerordentliche Hauptversammlung entscheiden. Die Gewährung der Stillen Einlage und die Kreditgewährung stehen unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit der Kapitalerhöhung.
Die erwarteten Auflagen betreffen insbesondere den Verzicht auf künftige Dividendenzahlungen und Beschränkungen der Managementvergütung. Außerdem sollen zwei Sitze im Aufsichtsrat in Abstimmung mit der Bundesregierung besetzt werden.
Die Deutsche Lufthansa AG setzt die Gespräche mit dem WSF mit dem Ziel fort, zeitnah einen Abschluss zu erreichen, um die Solvenz des Unternehmens nachhaltig zu sichern. Das Stabilisierungspaket bedarf der Zustimmung des WSF Ausschusses sowie von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft. Es steht außerdem unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission.