Deutsche Lufthansa AG beschließt Kapitalerhöhung in Höhe von 2,1 Milliarden Euro
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Der Vorstand der Deutschen Lufthansa AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionär:innen unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals C beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 1.530.221.624,32 Euro, eingeteilt in 597.742.822 Aktien, soll durch Ausgabe von 597.742.822 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft erhöht werden.
Der voraussichtliche Bruttoemissionserlös wird 2.140 Mio. Euro betragen. Der Bezugspreis von 3,58 Euro je Neuer Aktie entspricht einem Abschlag von 39,3% auf den TERP (theoretical ex-rights price). Das Bezugsverhältnis beträgt 1:1. Die neuen Aktien sollen Aktionär:innen während der Bezugsfrist voraussichtlich vom 22. September 2021 bis zum 5. Oktober 2021 angeboten werden. Der Bezugsrechtshandel beginnt voraussichtlich am 22. September 2021 und endet am 30. September 2021.
Die Kapitalerhöhung wird von einem Konsortium aus 14 Banken vollständig garantiert. Darüber hinaus haben mehrere von BlackRock, Inc. verwaltete Investmentfonds einen Sub-Underwriting-Vertrag über insgesamt 300 Mio. EUR abgeschlossen und sich verpflichtet, ihre Bezugsrechte in vollem Umfang auszuüben. Ebenso haben sich alle Vorstandsmitglieder der Gesellschaft bereit erklärt, an der Kapitalerhöhung teilzunehmen und Bezugsrechte für die jeweils gehaltenen Aktien vollständig auszuüben.
Die Kapitalerhöhung dient der Stärkung der Eigenkapitalbasis des Konzerns. Die Gesellschaft wird den Nettoerlös zur Rückzahlung der Stillen Einlage I des Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Bundesrepublik Deutschland (WSF) in Höhe von 1,5 Mrd. EUR verwenden. Die Gesellschaft beabsichtigt außerdem, die Stille Einlage II in Höhe von 1 Mrd. EUR bis Ende 2021 vollständig zurückzuzahlen und den nicht in Anspruch genommenen Teil der Stillen Einlage I ebenfalls bis Ende 2021 zu kündigen.
Der WSF, der gegenwärtig 15,94 % am Grundkapital der Gesellschaft hält, hat sich verpflichtet, frühestens sechs Monate nach Abschluss der Kapitalerhöhung mit der Veräußerung seiner Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft zu beginnen, falls der WSF an der Kapitalerhöhung teilnimmt. In diesem Fall muss die Veräußerung spätestens 24 Monate nach Abschluss der Kapitalerhöhung abgeschlossen sein, vorausgesetzt, die Gesellschaft zahlt die Stillen Einlagen I und II wie geplant zurück.
Das öffentliche Angebot der Neuen Aktien in Deutschland erfolgt ausschließlich durch und auf Basis eines von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten Wertpapierprospekts, der unter anderem auf der Internetseite der Lufthansa Group (https://www.lufthansagroup.com/kapitalerhoehung) zur Verfügung gestellt wird. Die Billigung wird voraussichtlich am 20. September 2021 erwartet. Es wird kein öffentliches Angebot außerhalb Deutschlands geben und der Prospekt wird von keiner anderen Behörde gebilligt werden.
Wichtige Hinweise
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist.
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Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.
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