Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG einer Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
Die BlackRock Investment Management (UK) Limited, London, Großbritannien hat uns namens und mit Vollmacht der nachfolgenden Gesellschaft am 12. Dezember 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt:
Der Stimmrechtsanteil der BlackRock, Inc., New York, NY, U.S.A., hat am 10. Dezember 2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte an der Deutschen Lufthansa AG unterschritten und betrug zu diesem Tag 2,96% (13.705.491 Stimmrechte). Davon sind ihr 1,69% (7.835.591 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG, 0,04% (169.176 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 iVm Satz 2 WpHG und 1,34% (6.195.591 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 iVm Satz 2 WpHG zuzurechnen. Es ist zu beachten, dass der zuvor angegebene Gesamtstimmrechtsanteil nicht notwendigerweise der Summe der ebenfalls mitgeteilten Zurechnungen entspricht. Dies ist eine Folge davon, dass Stimmrechte innerhalb der Struktur der BlackRock-Gruppe mehrfach zugerechnet werden.