Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG einer Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
Die BlackRock Investment Management (UK) Limited, London, Großbritannien, hat uns namens und mit Vollmacht der nachfolgenden Gesellschaft am 16. September 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt:
Der Stimmrechtsanteil der BlackRock, Inc., Wilmington, DE, U.S.A., hat am 14. September 2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte an der Deutschen Lufthansa AG unterschritten und betrug zu diesem Tag 2,99% (13.827.770 Stimmrechte). Davon sind ihr 1,64% (7.600.291 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG, 0,002% (11.125 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Satz 2 WpHG und 1,43% (6.604.324 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG zuzurechnen. Es ist zu beachten, dass der zuvor angegebene Gesamtstimmrechtsanteil nicht notwendigerweise der Summe der ebenfalls mitgeteilten Zurechnungen entspricht. Dies ist eine Folge davon, dass Stimmrechte innerhalb der Struktur der BlackRock-Gruppe mehrfach zugerechnet werden.