Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG einer Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
Die BlackRock Investment Management (UK) Limited, London, Großbritannien, hat uns namens und mit Vollmacht der nachfolgenden Gesellschaften am 21. Oktober 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt:
Der Stimmrechtsanteil der BlackRock Holdco 2, Inc., Wilmington, DE, U.S.A., hat am 19. Oktober 2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte an der Deutschen Lufthansa AG überschritten und betrug zu diesem Tag 3,09% (14.285.096 Stimmrechte). Davon sind ihr 1,76% (8.123.794 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG, 0,01% (37.171 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Satz 2 WpHG und 1,50% (6.924.103 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG zuzurechnen. Es ist zu beachten, dass der zuvor angegebene Gesamtstimmrechtsanteil nicht notwendigerweise der Summe der ebenfalls mitgeteilten Zurechnungen entspricht. Dies ist eine Folge davon, dass Stimmrechte innerhalb der Struktur der BlackRock-Gruppe mehrfach zugerechnet werden.
Der Stimmrechtsanteil der BlackRock Financial Management, Inc., Wilmington, DE, U.S.A., hat am 19. Oktober 2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte an der Deutschen Lufthansa AG überschritten und betrug zu diesem Tag 3,09% (14.285.096 Stimmrechte). Davon sind ihr 1,76% (8.123.794 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG, 0,01% (37.171 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Satz 2 WpHG,0,004% (16.271 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG und 1,50% (6.924.103 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG zuzurechnen. Es ist zu beachten, dass der zuvor angegebene Gesamtstimmrechtsanteil nicht notwendigerweise der Summe der ebenfalls mitgeteilten Zurechnungen entspricht. Dies ist eine Folge davon, dass Stimmrechte innerhalb der Struktur der BlackRock-Gruppe mehrfach zugerechnet werden.