Dritte Aufforderung zur Einreichung unrichtig gewordener Aktienurkunden
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft
Köln
ISIN DE0008232125 / WKN 823 212
Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft („LH“) vom 17.06.1998 wurde die Form der Namensaktien von Nennbetragsaktien auf Stückaktien umgestellt. Diese Satzungsänderung ist mit Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft am 12.08.1998 wirksam geworden. Aufgrund der durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der LH vom 17.06.1998 erteilten Ermächtigung hat der Aufsichtsrat die Umstellung des Grundkapitals von Deutsche Mark auf Euro vorgenommen. Diese Satzungsänderung ist mit Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft am 31.03.1999 wirksam geworden. Weiterhin hat die ordentliche Hauptversammlung der LH vom 20.06.2001 den Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ausgeschlossen. Diese Satzungsänderung ist mit Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft am 18.10.2001 wirksam geworden.
Das gesamte LH-Grundkapital ist seitdem in sog. "bis zu"-Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main hinterlegt sind. Die Aktionäre der Gesellschaft werden an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Aktien der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt. Es werden darüber hinaus keine neuen Aktienurkunden ausgegeben. Insgesamt sind gegenwärtig noch 31.755 effektive, noch auf Deutsche Mark lautende LH-Namensaktien ausstehend, die auf Nennbeträge lauten.
Insgesamt bieten die existierenden Aktienurkunden somit ein uneinheitliches Bild und sind insbesondere im Blick auf die DM-Nennbeträge und die zwischenzeitliche Umstellung von Nennbetrags- auf Stückaktien unrichtig. Darüber hinaus verstoßen sie aufgrund des Ausschlusses der Verbriefung gemäß § 10 Abs. 5 AktG in der Satzung der Gesellschaft gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (§ 53a AktG), da die Altaktionäre, die noch im Besitz von Aktienurkunden sind, besser behandelt werden als Neuaktionäre, die keine effektiven Aktienurkunden mehr erhalten.
Durch diese Änderungen ist der Inhalt dieser Aktienurkunden der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft unrichtig geworden. Wir fordern daher die Aktionäre unserer Gesellschaft auf, in der Zeit
vom 21. Juli 2017 bis 30. Oktober 2017 einschließlich
ihre auf Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft und DM-Nennbeträge lautenden Namens-Aktienurkunden, jeweils einschließlich der Gewinnanteilscheine Nr. 17, 18, 19, 20 und des Erneuerungsscheins bei der
Commerzbank AG,
Frankfurt am Main, einzureichen.
Von Aktionären, deren Aktien bei einem Kreditinstitut in einem Girosammeldepot verwahrt werden, ist nichts zu veranlassen. Aktionäre, die ihre Aktienurkunden in einem Streifbanddepot verwahren lassen, werden aufgefordert, diese durch ihre Depotbank innerhalb der oben genannten Frist in die Girosammelverwahrung überführen zu lassen.
Aktionäre, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren, werden aufgefordert diese innerhalb der oben genannten Frist bei einer inländischen Filiale oder Niederlassung der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, als Zentralabwicklungsstelle des Aktienumtausches oder einem anderen Kreditinstitut, das für Kunden Wertpapierdepots für die Verwahrung von Aktien führt, zur Weiterleitung an die Commerzbank AG, Frankfurt am Main, während der üblichen Geschäftszeiten einzureichen.
Anstelle der eingereichten Aktienurkunden erhalten die einreichenden Aktionäre entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung am Grundkapital der LH Miteigentum an den bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunden der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft. Hierüber wird den Aktionären über die Commerzbank AG eine entsprechende Depotgutschrift erteilt.
Für die Umstellung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden auf eine Depotgutschrift über die entsprechende Anzahl von Aktien ist ein Wertpapierdepot bei einem Kreditinstitut erforderlich. Die Erteilung der Depotgutschrift ist für die Aktionäre unserer Gesellschaft kostenfrei. Kosten, die gegebenenfalls im Rahmen der Eröffnung und Einrichtung des zwingend notwendigen Wertpapierdepots anfallen, sind von den einreichenden Aktionären selbst zu tragen.
Die Aktien der LH sind an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie an der Börse Düsseldorf seit dem 21. Juli 2017 ausschließlich im Girosammelwege lieferbar. Seit diesem Zeitpunkt sind die unrichtig gewordenen Aktienurkunden der LH nicht mehr lieferbar.
Die unrichtig gewordenen, auf DM-Nennbeträge lautenden Aktienurkunden der LH, die trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung nicht bis zum Ablauf des 31. Oktober 2017 eingereicht worden sind, werden einschließlich der Gewinnanteilscheine und des Erneuerungsscheins nach § 73 Aktiengesetz für kraftlos erklärt. Die erforderliche Genehmigung des Amtsgerichts Köln – Registergericht – (HRB 2168) ist mit Beschluss vom 29. Juni 2017 erteilt worden. Die Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft behält sich das Recht vor, die nicht abgeholten Aktien beim Amtsgericht Köln mit schuldbefreiender Wirkung zu hinterlegen.
Anstelle der für kraftlos erklärten Aktienurkunden werden für die berechtigten Aktionäre, die ihre Aktienurkunden noch nicht eingereicht haben und deren Aktienurkunden für kraftlos erklärt werden, entsprechende Anteile an der bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunde in einem Treuhanddepot verbucht und verfügbar sein.
Köln, im September 2017
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft
Der Vorstand