Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hat ihre Mitglieder bei Lufthansa und Lufthansa Cargo am 2. September für den Zeitraum von 00:01 Uhr bis 23:59 Uhr MEZ zu einem Streik aufgerufen. Betroffen sind Lufthansa und Lufthansa Cargo Abflüge an deutschen Flughäfen.

Konkretere Angaben zu den Auswirkungen der Arbeitskampfmaßnahmen kann die Airline zum jetzigen Zeitpunkt nicht machen. Lufthansa wird alles tun, um die Auswirkungen der Streikmaßnahmen für ihre Fluggäste so gering wie möglich zu halten. Fluggäste werden gebeten sich fortlaufend auf www.lufthansa.com zu ihrem Flug zu informieren.

Michael Niggemann, Personalvorstand und Arbeitsdirektor der Deutschen Lufthansa AG, sagt:

„Uns fehlt jedes Verständnis für den Streikaufruf der VC. Die Arbeitgeberseite hat ein sehr gutes und sozial ausgewogenes Angebot gemacht – trotz der nachwirkenden Lasten der Corona Krise und unsicheren Aussichten für die Weltwirtschaft. Diese Eskalation geht zu Lasten vieler Tausend Kund:innen.“

Konkret hat der Konzern ein Angebot mit 18-monatiger Laufzeit vorgelegt, bei dem Pilot:innen der Lufthansa und Lufthansa Cargo in zwei Stufen insgesamt 900 Euro mehr Grundvergütung pro Monat bekommen. Davon profitieren vor allem die Einstiegsgehälter. Ein Berufseinsteiger als Copilot bzw. Copilotin erhält so mehr als 18 Prozent zusätzliche Grundvergütung über die Laufzeit, ein Kapitän beziehungsweise Kapitänin in der Endstufe fünf Prozent. Mit dem Abschluss für den Boden hat der Konzern gezeigt, dass er zu signifikanten Lohnzugeständnisse bereit ist.

Alternativ wurde der VC angeboten dieses Volumen ganz oder teilweise anderweitig zu verteilen, beispielsweise für strukturelle Änderungen wie Angleichungen der Vergütungstabelle.

Zusätzlich bietet der Konzern der VC an, gemeinsam die sogenannte Perspektivvereinbarung (PPV) neu abzuschließen, die dem Lufthansa und Lufthansa Cargo Cockpitpersonal eine Mindest-Flottengröße garantiert.

Forderungen der VC erhöhen Personalkosten um mehr als 40 Prozent

Demgegenüber fordert die VC nicht nur in einem ersten Schritt 5,5 Prozent mehr Lohn bis Ende des Jahres, sondern ab Januar 2023 zusätzlich einen weiteren Ausgleich oberhalb der Inflation. Dies erhöht die Cockpit-Personalkosten der Lufthansa und Lufthansa Cargo in der von der VC vorgeschlagenen Laufzeit von zwei Jahren nach aktuellen Schätzungen um gut 16 Prozent.

Zusätzlich verlangt die VC unter anderem eine neue Gehaltstabelle mit höheren Grundvergütungen sowie mehr Geld zum Beispiel für Krankheitstage, Urlaub oder Schulungen. Das erhöht – zusätzlich zu den 16 Prozent – die Cockpitpersonalkosten basierend auf den Erfahrungswerten um weitere 25 Prozentpunkte. Dies ist, auch ohne die finanziellen Folgen der Corona-Krise zu berücksichtigen, außerhalb des Vertretbaren.

In Summe würden die Forderungen der VC die Cockpitpersonalkosten von 2,2 Milliarden Euro um voraussichtlich mehr als 40 Prozent beziehungsweise zirka 900 Millionen Euro über die nächsten zwei Jahre erhöhen.

Seit Jahren massive Investitionen bei Lufthansa und Lufthansa Cargo

Nirgendwo im Konzern wird mehr investiert als in das Arbeitsplatzwachstum bei Lufthansa und Lufthansa Cargo. Seit 2010 werden rund 60 Prozent aller neuen Flugzeuge bei diesen beiden Flugbetrieben eingesetzt. Bis 2024 erwartet der Konzern 33 neue, hochmoderne Langstreckenflugzeuge, die allesamt zu Lufthansa gehen sollen, inklusive der damit verbundenen Arbeitsplätze.

So ist die Zahl der Cockpitarbeitsplätze bei Lufthansa und Lufthansa Cargo zwischen 2010 und dem Ausbruch der Corona-Krise um 18 Prozent gewachsen, am Hub München sogar um 45 Prozent. Dieses Wachstum zeigt sich auch in der jüngeren Vergangenheit:  Seit 2017 und dem Abschluss der sogenannten Perspektivvereinbarung mit der Vereinigung Cockpit wurden nicht nur fast 700 Copilot:innen bei Lufthansa und Lufthansa Cargo eingestellt, sondern auch 400 bereits angestellte Copilot:innen zu Kapitän:innen gemacht und damit Karrieren entwickelt. Auch in diesem Jahr werden neue Kapitänsstellen geschaffen – insgesamt 125.

„Wir wollen mit den Cockpitkolleg:innen der Lufthansa und Lufthansa Cargo dieses Wachstum fortsetzen“, sagt Michael Niggemann. „Wir wollen Lösungen am Verhandlungstisch – unsere Angebote zum Vergütungstarifvetrag oder auch zu einer Gesamteinigung inklusive einem Neuabschluss der Perspektivvereinbarung sind eine gute Grundlage, um die Gespräche mit der VC fortzusetzen.“


Forderungskatalog der VC – veröffentlicht am 21. Juli anlässlich des Aufrufs zur Urabstimmung

Forderungen der VC zu einem neuen VTV bei der Deutschen Lufthansa AG

Vom Geltungsbereich dieses VTV sollen alle in Deutschland stationierten Piloten, die bei der Deutschen Lufthansa AG beschäftigt sind, umfasst sein.

Mit dem neuen VTV sollen für die vom Geltungsbereich umfassten Cockpitmitarbeiter substanziell verbesserte und faire Vergütungen erreicht werden.

Die Forderungen zum VTV umfassen folgende Regelungen:

  • Kurze Laufzeit des Tarifvertrags (erstmals kündbar zum 30.06.2024)
  • Tabellenerhöhung (ab 01.07.2022: 5,5%)
  • Ab 01.01.2023 automatischer Inflationsausgleich über dem VPI DSTATIS Index um einen Faktor 0,5 erhöht gedeckelt auf 1%
  • Verhandlungsverpflichtung zur perspektivischen Umstellung auf Bezahlung nach Dienstzeit
  • Verbesserung der Vergütung von Bodenevents / STBY APT / DH Flüge
  • Bezahlung Krankheits- und Urlaubstage („K/U“) (3,25h pro Tag K/U, in Summe (aus K/U) maximal MFH-Auslösegrenze; später Umstellung auf Bezahlung nach Dienstzeit)
  • Abschaffung der „VTV Neu“ Vergütung (kein SO-Gehalt mehr bis zum Check Out, sondern direkter Einstieg mit FO-Gehalt nach Skill Test)
  • Neueingruppierung der FOs in neue Vergütungssystematik
  • Übergangsregelungen „VTV Neu“ (keine Gehaltsabsenkung möglich, temporäre Günstigkeits-Regelung „VTV Neu“ zu alt; zwei zusätzliche Stufensteigerungen für BRFler)
  • CP Mindestvergütung bei 12.650,00 €
  • Zusätzlich: Überleitungsregeln CPT / Schlepplift
  • Kein Deckel mehr bei der Variablen Vergütung Cockpit (VVC)
  • Regelung der Mehrflugstundenfaktoren im VTV und Erhöhung der Mehrflugstundenfaktoren
  • Neuregelung einer angemessenen Trainer-/Ausbildervergütung im VTV
  • CRC sollen im VTV erwähnt und FO gleichgestellt werden
  • Eingruppierung nach Wechsel von CFG/CPG/GWI/LAT zu DLH/LCAG und Einstellung ehemaliger Mitarbeiter dieser Gesellschaften bei DLH/LCAG

Forderungen der VC zu einem neuen VTV bei der Lufthansa Cargo AG

Vom Geltungsbereich dieses VTV sollen alle in Deutschland stationierten Piloten, die bei der Lufthansa Cargo AG beschäftigt sind, umfasst sein.

Mit dem neuen VTV sollen für die vom Geltungsbereich umfassten Cockpitmitarbeiter substanziell verbesserte und faire Vergütungen erreicht werden.

Die Forderungen zum VTV umfassen folgende Regelungen:

  • Kurze Laufzeit des Tarifvertrags (erstmals kündbar zum 30.06.2024)
  • Tabellenerhöhung (ab 01.07.2022: 5,5%)
  • Ab 01.01.2023 automatischer Inflationsausgleich über dem VPI DSTATIS Index um einen Faktor 0,5 erhöht gedeckelt auf 1%
  • Verhandlungsverpflichtung zur perspektivischen Umstellung auf Bezahlung nach Dienstzeit
  • Verbesserung der Vergütung von Bodenevents / STBY APT / DH Flüge
  • Bezahlung Krankheits- und Urlaubstage („K/U“) (3,25h pro Tag K/U, in Summe (aus K/U) maximal MFH-Auslösegrenze; später Umstellung auf Bezahlung nach Dienstzeit)
  • Abschaffung der „VTV Neu“ Vergütung (kein SO-Gehalt mehr bis zum Check Out, sondern direkter Einstieg mit FO-Gehalt nach Skill Test)
  • Neueingruppierung der FOs in neue Vergütungssystematik
  • Übergangsregelungen „VTV Neu“ (keine Gehaltsabsenkung möglich, temporäre Günstigkeits-Regelung „VTV Neu“ zu alt; zwei zusätzliche Stufensteigerungen für BRFler)
  • CP Mindestvergütung bei 12.650,00 €
  • Zusätzlich: Überleitungsregeln CPT / Schlepplift
  • Kein Deckel mehr bei der Variablen Vergütung Cockpit (VVC)
  • Regelung der Mehrflugstundenfaktoren im VTV und Erhöhung der Mehrflugstundenfaktoren
  • Neuregelung einer angemessenen Trainer-/Ausbildervergütung im VTV
  • CRC sollen im VTV erwähnt und FO gleichgestellt werden
  • Kein Deckel mehr für die CP-Vergütung
  • Eingruppierung nach Wechsel von CFG/CPG/GWI/LAT zu DLH/LCAG und Einstellung ehemaliger Mitarbeiter dieser Gesellschaften bei DLH/LCAG