Die Achtung von Menschenrechten ist für uns wesentlich
Die Lufthansa Group hat sich zum Ziel gesetzt, Menschen, Kulturen und Wirtschaften in möglichst nachhaltiger Weise unter Beachtung der Menschenrechte zu verbinden. Als global agierende Unternehmensgruppe sehen wir uns in der Verantwortung, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowohl in unserem Geschäftsbereich als auch entlang der Lieferkette zu erkennen, zu minimieren und Verletzungen zu beenden.
Unsere Vorgaben
Die Lufthansa Group orientiert sich an gesetzlichen Vorgaben wie dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), an zentralen internationalen Übereinkommen und Erklärungen wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, an den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Global Compact) und der IATA Resolution zur Bekämpfung von Menschenhandel.
Unser Menschenrechtsbeauftragter
Der Vorstand der Lufthansa Group hat im Dezember 2022 den Vice President Labor Relations Ground Robert Müller zum Menschenrechtsbeauftragten ernannt und ihn mit der Überwachung des Risikomanagements gem. § 4 Abs. 3 LkSG betraut. Seine Funktion ist im Vorstandsressort „Personal und Infrastruktur“ mit direkter Berichtslinie an den Vorstand Dr. Michael Niggemann angesiedelt. Robert Müller ist erster Ansprechpartner für alle menschenrechtsbezogenen Belange seitens der Behörden, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Robert Müller
Menschenrechtsbeauftragter der Lufthansa Group
& Vice President Labor Relations Ground
Koordination und Umsetzung
Der Vorstand hat in der Abteilung Labor Relations Ground das neue Team „Human Rights & Non Discrimination“ geschaffen. Es koordiniert die Aktivitäten der Lufthansa Group in Bezug auf deren menschenrechtliche Verantwortung und steuert gemeinsam mit der Einkaufsorganisation die Umsetzung der LkSG-Pflichten. Die maßgeblichen Entscheidungen bei der Umsetzung werden durch einen Ausschuss, das Human Rights Committee, in dem auch die Compliance-, Nachhaltigkeits- und Revisionsabteilung vertreten sind, gesteuert und unterstützt. Ausgewählte Ansprechpartner:innen beraten und betreuen das Thema zudem in den Kerngesellschaften der Lufthansa Group.
Unser Beschwerdeverfahren
Um menschenrechtbezogene Risken möglichst früh zu entdecken und zu verhindern oder bereits eingetretene Verletzungen schnellstmöglich zu beenden, ist die Lufthansa Group auf Hinweise angewiesen. Mitarbeitenden der Lufthansa Group und externen Personen stehen mehrere Beschwerdekanäle offen: Sie können sich z.B. direkt, über ein elektronisches Hinweisgebersystem oder mittels eines externen Ombudsmanns an das Human Rights Office der Lufthansa Group wenden. Alle Informationen zum Beschwerdeverfahren sind in unserer Verfahrensordnung zusammengefasst und im hier veröffentlicht.