Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG einer Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
Wir haben am 14. Januar 2015 folgende Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG erhalten:
Der Stimmrechtsanteil der Templeton Investment Counsel, LLC, Wilmington, Delaware, U.S.A., hat am 13. Januar 2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte an der Deutschen Lufthansa AG überschritten und betrug zu diesem Tag 3,02% (13.996.622 Stimmrechte). Davon sind ihr 3,02% (13.996.622 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Kein individueller Fonds oder Mischfonds, der von Templeton Investment Counsel, LLC geleitet wird, hält 3% oder mehr Stimmrechte.