Zum Zeitpunkt dieser Mitteilung ist im Aktienregister der Deutschen Lufthansa AG ein Bestand nicht-deutscher Aktionäre von 41,7 Prozent eingetragen. Gemäß § 4 Abs. 1 Luftverkehrsnachweissicherungsgesetz (LuftNaSiG) ist die Gesellschaft damit im Sinne des § 71 Abs. 1 Nr. 1 Aktiengesetz befugt, eigene Aktien zu erwerben.

Der Vorstand der Deutschen Lufthansa AG hat gemäß § 6 Abs. 2 LuftNaSiG den Eintritt von Tatsachen, die die Gesellschaft gemäß § 4 Abs. 1 LuftNaSiG zum Erwerb eigener Aktien befugen, nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung zu veröffentlichen. 

Nach sorgfältiger Analyse sieht die Gesellschaft keine unmittelbare Gefahr einer die Aufrechterhaltung ihrer luftverkehrsrechtlichen Befugnisse gefährdenden Steigerung des Anteils ausländischer Aktionäre. Sie beabsichtigt daher derzeit nicht, eigene Aktien gemäß § 4 Abs. 1 LuftNaSiG zu erwerben.

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Deutsche Lufthansa AG
Dennis Weber
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