Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG einer Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
Die DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main, Deutschland hat uns
am 10. Mai 2012 folgendes mitgeteilt:
Der Stimmrechtsanteil der DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am
Main, Deutschland, hat am 04. Mai 2012 die Schwelle von 5% der Stimmrechte
an der Deutschen Lufthansa AG überschritten und betrug zu diesem Tag 5,22%
(23.884.103 Stimmrechte).