Die BlackRock Investment Management (UK) Limited, London, Großbritannien hat uns namens und mit Vollmacht der nachfolgenden Gesellschaft am 28. April 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt: 

Der Stimmrechtsanteil der BlackRock, Inc., Wilmington, DE, U.S.A., hat am 24. April 2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte an der Deutschen Lufthansa AG unterschritten und betrug zu diesem Tag 2,96% (13.718.762 Stimmrechte). Davon sind ihr 1,70% (7.846.143 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG, 0,001% (3.298 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 iVm Satz 2 WpHG und 1,41% (6.531.659 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 iVm Satz 2 WpHG zuzurechnen. Es ist zu beachten, dass der zuvor angegebene Gesamtstimmrechtsanteil nicht notwendigerweise der Summe der ebenfalls mitgeteilten Zurechnungen entspricht. Dies ist eine Folge davon, dass Stimmrechte innerhalb der Struktur der BlackRock-Gruppe mehrfach zugerechnet werden.