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Die Lufthansa Gruppe hat 16,2 Millionen Aktien an der Amadeus IT Holding, S.A. erfolgreich verkauft. Mit der Platzierung, die einem Anteil von 3,61 Prozent an der Amadeus IT Holding, S.A. entspricht, hat die Lufthansa Gruppe Bruttoerlöse in Höhe von 307 Millionen Euro erzielt. Der Lufthansa Anteil an Amadeus sinkt dementsprechend von aktuell 7,61 Prozent auf vier Prozent.

Die Lufthansa Gruppe setzt mit diesem Schritt ihr aktives Beteiligungsmanagement konsequent fort. Durch den Verkauf dieser Finanzbeteiligung und den bis dahin realisierten Wertzuwachs stärkt Lufthansa ihre Liquiditätsposition. Die verbleibenden Anteile an Amadeus IT Holding, S.A. in Höhe von vier Prozent sollen in den Lufthansa Pensionsfonds übertragen werden.

Lufthansa, Iberia und Air France-KLM, jeweils Großaktionäre von Amadeus IT Holding, S.A., haben darüber hinaus eine Haltefrist von 90 Tagen für ihre verbleibenden Amadeus-Anteile vereinbart.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.

Diese Bekanntmachung ist kein Angebot von Wertpapieren innerhalb oder in den Vereinigten Staaten von Amerika.  Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der „Securities Act“) verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Wenn ein öffentliches Angebot von Wertpapieren innerhalb oder in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfindet, wird dieses mittels eines Wertpapierprospekts, den Investoren der Amadeus IT Holding S.A., erhalten können, durchgeführt.  Dieser Wertpapierprospekt wird detaillierte Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, sowie Finanzinformationen, enthalten.  Es findet kein Öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere innerhalb oder in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten werden.

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