Die Deutsche Lufthansa AG hat erneut erfolgreich eine Anleihe mit einem Gesamtvolumen von 1 Milliarde Euro begeben. Die Anleihe mit einer Stückelung von 100.000 Euro wurde in zwei Tranchen mit einer Laufzeit von drei beziehungsweise acht Jahren mit einem Volumen zu je 500 Millionen Euro platziert: Die Tranche mit einer Laufzeit bis 2024 wird mit 2,0 Prozent pro Jahr verzinst, die Tranche mit einer Laufzeit bis 2029 mit 3,5 Prozent.

Mit der Platzierung der letzten Unternehmensanleihe im Februar 2021 konnte der Konzern bereits die Refinanzierung aller im Jahr 2021 fälligen Finanzverbindlichkeiten sicherstellen und hat darüber hinaus den KfW-Kredit in Höhe von 1 Milliarde Euro vorzeitig zurückgezahlt. Die nun aufgenommenen langfristigen Mittel werden zur weiteren Stärkung der Liquidität der Lufthansa Group genutzt.

„Die wiederholt erfolgreiche Platzierung einer Unternehmensanleihe bestätigt erneut unseren Zugang zu einer Vielfalt von vorteilhaften Finanzierungsinstrumenten. Die beiden Tranchen über drei und acht Jahre passen bestmöglich in unser Fälligkeitenprofil. Darüber hinaus können wir uns am Kapitalmarkt im Vergleich zu den Stabilisierungsmaßnahmen günstiger finanzieren. Wir arbeiten weiter konsequent an unseren Restrukturierungsmaßnahmen, um die staatlichen Stabilisierungsmaßnahmen so schnell wie möglich zurückzuführen.“, sagt Remco Steenbergen, Finanzvorstand der Deutschen Lufthansa AG.

Zum 31. März verfügte der Konzern über liquide Mittel in Höhe von 10,6 Milliarden Euro (einschließlich nicht abgerufener Mittel aus den Stabilisierungspaketen in Deutschland, der Schweiz, Österreich und Belgien). Lufthansa hatte bis zu diesem Zeitpunkt rund 2,5 Milliarden Euro der staatlichen Stabilisierungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt bis zu 9 Milliarden Euro genutzt.

Über die heutige Anleiheemission hinaus trifft die Lufthansa Group weiter Vorbereitungen für eine Kapitalerhöhung. Die Nettoerlöse einer Kapitalerhöhung würden insbesondere zur Rückzahlung von Stabilisierungsmaßnahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und zur Wiederherstellung einer nachhaltigen und langfristig effizienten Kapitalstruktur beitragen. Vorstand und Aufsichtsrat haben noch keine Entscheidung über den Umfang und den Zeitpunkt einer möglichen Kapitalerhöhung getroffen. Zudem bedarf es hierfür der Zustimmung durch den WSF.